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Rechenzeit auf den dem NIC
zur Verfügung stehenden
Supercomputern kann grundsätzlich von jedem fachlich entsprechend
ausgewiesenen Wissenschaftler beantragt werden. Die Vergabe von Rechnerressourcen
wird vornehmlich anhand unabhängiger Gutachten und in Anlehnung an die
Kriterien und Verfahrensweisen der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgenommen.
Neben der wissenschaftlichen Relevanz des Projektes ist
ein wichtiges Kriterium, dass das Projekt für die Nutzung des
Rechners geeignet ist, insbesondere, dass es möglich ist, bei
den Rechnungen eine große Anzahl von Prozessoren parallel zu
benutzen.
Der wissenschaftliche Rat des NIC
hat zur Beurteilung der Anträge eine Rechenzeitkommission
berufen, die nach einer Begutachtung der Anträge über eine Bewilligung
oder Ablehnung entscheidet. Die Fachgutachter, auf deren Urteil sich die
Rechenzeitkommission stützt, sind ausgewiesene Fachleute auf dem jeweiligen
Gebiet des Antragstellers. Entsprechend der Thematik des Antrages zieht
die Rechenzeitkommission bei Bedarf auch externe Wissenschaftler zur Begutachtung
heran.
Aktueller Aufruf zum Einreichen von Rechenzeitanträgen, PDF
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Hinsichtlich der Nutzung des General-Purpose-Supercomputers JUROPA
beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Dieser Rechner besteht aus 2208 Rechnerknoten. Jeder Knoten verfügt über
2 Intel Nehalem Prozessoren mit jeweils vier Rechenkernen und besitzt
24 GB Speicher. Die kleinste verfügbare Partition für einen Programmlauf
ist ein Rechnerknoten. Das System hat eine Spitzenleistung
von 200 Teraflop/s.
Richtlinien für JUROPA-Anträge
Hinweise zum Abrechnungsverfahren (TKI-0015)
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Zur Beantragung von Rechenzeit bereiten Sie bitte zunächst einen
ausführlichen Projektantrag vor, den Sie dem Elektronischen Fragebogen
als PDF-Datei beifügen müssen. Beachten Sie bitte die
Richtlinien ( JUROPA,
JUGENE)
zu Form und Inhalt dieses Projektantrags. Falls Sie ergänzendes Material
zum Projektantrag beilegen möchten (bisher unveröffentlichte Artikel etc.), bitten wir Sie,
diese ebenfalls in einer zweiten PDF-Datei zu sammeln. Diese kann dem
elektronischen Fragebogen zusätzlich beifügt werden.
Füllen Sie bitte danach den Elektronischen Fragebogen vollständig aus und fügen
Sie den ausführlichen Projektantrag als PDF-Datei und gegebenenfalls das ergänzende
Material als zweite PDF-Datei hinzu.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben und überprüfen
Sie diese sicherheitshalber.
Senden Sie schließlich eine von Ihnen unterschriebene Kopie des ausgedruckten
Antragsformulars per Post an das NIC-Koordinationsbüro.
Termine:
Die kommende Rechenzeitperiode für die Supercomputer in Jülich wird am 1. Mai 2010
beginnen und am 30. April 2011 enden. Künftige Rechenzeitperioden werden
ein Jahr dauern, wobei Anträge zweimal jährlich gestellt werden können.
Anträge für die kommende Rechenzeitperiode müssen bis zum 2. März 2010, 17 Uhr
vorliegen. In begründeten Ausnahmefällen und bei EU-Projektpartnern,
kann die Antragsstellung auch während der laufenden Rechenzeitperiode
erfolgen.
Anträge zur Nutzung des APE-Rechners bei DESY-Zeuthen für den
Zeitraum vom 1.7.2010 bis 30.6.2011 müssen dem NIC bis zum
30.4.2010 vorliegen und gemäß den
Richtlinien zur Nutzung der
APE-Rechner gegliedert sein.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das
NIC-Koordinationsbüro:
NIC-Koordinationsbüro
Jülich Supercomputing Centre
Forschungszentrum Jülich
52425 Jülich
Tel.: 02461 61-3660
Fax: 02461 61-2430
E-Mail: nic@fz-juelich.de

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