Stellungnahme zur Novellierung des geltenden Klimaschutzgesetzes

Mit der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Klimaschutzgesetzes wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 Rechnung getragen, welches das geltende Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Mit der Novellierung verschärft die Bundesregierung die Treibhausgasminderungsziele und bekennt sich rechtsverbindlich zu dem Ziel der Treibhausgasneutralität.

Festlegung von gesetzlich verpflichtenden Treibhausgasminderungszielen auch nach 2030

Das im Jahr 2010 von der Bundesregierung beschlossene Energiekonzept setzte Zielmarken von 55 Prozent für das 2030 und 70 Prozent für das Jahr 2040, beide als Orientierungshilfe zu verstehen. Festgeschrieben im aktuellen Klimaschutzgesetz, und damit rechtlich verbindlich, ist gegenwärtig lediglich das Ziel für 2030.

Die geplante Novellierung des Klimaschutzgesetzes sieht eine Verschärfung der Zwischenziele vor. Mit der Zielsetzung für das Jahr 2030 von minus 65 Prozent geht sie deutlich über den bisherigen Wert hinaus. Ebenso werden für die Zeit danach deutlich erhöhte Reduktionsziele gesetzt und rechtsverbindlich festgeschrieben, womit der Weg in Richtung Treibhausgasneutralität geebnet wird. Dies trägt zur Planungssicherheit für alle gesellschaftlichen Akteure bei.

Treibhausgasneutralität verbindlich definiert

Analysen des Instituts für Techno-ökonomische Systemanalyse (IEK 3) des Forschungszentrums Jülich zeigen, dass mit den bisherigen Zielmarken bis zum Jahr 2050 nur mit 80 Prozent Reduktion und damit keine Treibhausgasneutralität erreicht werden kann. Mit der neuen Zielsetzung, "Netto-Null", wird der Intention des Pariser Klimaabkommens Rechnung getragen.

Reduktionsmaßnahmen: Umsetzungsdynamik erhöhen

Szenarioanalysen des Instituts für Techno-ökonomische Systemanalyse verdeutlichen, dass mit dem ursprünglichen Zielkanon notwendige Reduktionsmaßnahmen in die Zukunft verschoben worden wären, da die Zwischenziele zu unambitioniert gesetzt waren. Dies hätte zur Folge gehabt, dass eine Umsetzung in den letzten Jahren mit großen strukturellen Brüchen verbunden gewesen wäre, um das finale Ziel zu erreichen.

Zu niedrige Zwischenziele würden darüber hinaus die notwendigen Maßnahmen auf einen späteren Zeitraum verschieben. Damit würden die Kosten für Reduktionsmaßnahmen zum Ende des Zeithorizonts ansteigen. All dies ist mit einer vom Bundesverfassungsgericht geforderten generationsübergreifenden Lastenverteilung kaum vereinbar.

Die neuen Klimaziele sind für alle gesellschaftlichen Akteure eine große Herausforderung. Für die Einhaltung der Ziele ist ein deutlich höheres Tempo bei der Maßnahmenumsetzung notwendig. Ebenso müssen Reduktionsmaßnahmen deutlich früher eingeleitet werden. Dies gilt insbesondere für den Aufbau von Energieinfrastrukturen – beispielsweise Ausbau des Stromnetzes, des Wasserstoffnetzes und der Energiespeicher - der erfahrungsgemäß einen erheblichen Planungsvorlauf benötigt. Des Weiteren sind insbesondere investitionsintensive Maßnahmen mit langen Reinvestitionszyklen – wie beispielsweise Stahlwerke, Zementwerke, Gebäudesanierungsmaßnahmen – mit höherem Tempo einzuleiten und die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.

Ausbau Erneuerbarer Energieträger vorantreiben

Das Energiesystem der Zukunft wird in weiten Teilen strombasiert sein. Szenarioanalysen des Instituts für Techno-ökonomische Systemanalyse berechnen für 2050 eine Verdopplung des Stromverbrauchs gegenüber heute. Die Stromerzeugung wird im Wesentlichen auf Windkraft und Photovoltaik basieren, die das Rückgrat der zukünftigen Stromversorgung sowohl national als auch international bilden.

Die Rechnungen zeigen, dass mit der heutigen Ausbaugeschwindigkeit von Photovoltaik- und Windkraftanlagen eine treibhausgasneutrale Stromversorgung bis zum Jahr 2050 nicht zu erreichen ist. Der Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen ist daher massiv voranzutreiben. Daneben ist zu gewährleisten, dass dies mit dem Ausbau der Stromnetzes Hand in Hand geht.

No-Regret Maßnahmen möglichst schnell umsetzen

Das neue Klimagesetz sieht für den Zeitraum nach 2030 eine Detailsteuerung zu einem späteren Zeitpunkt vor: Jährliche Emissionsmengen für die Zeitperiode 2031 bis 2040 sollen erst 2024 und für den Zeitraum 2041 bis 2045 im Jahr 2034 festgelegt werden. Diese Regelung eröffnet einen notwendigen Handlungsspielraum und bietet die Chance, zum richtigen Zeitpunkt nachsteuern zu können.

Auch wenn das vollständige Gesamtbild einer treibhausgasneutralen Energieversorgung aus heutiger Perspektive nicht exakt skizziert werden kann, zeichnen sich bereits heute langfristige Trends ab. Aus eingehenden Analysen des Instituts für Techno-ökonomische Systemanalyse lassen sich neben dem Ausbau der Erneuerbaren auch robuste sektorspezifische Trends erkennen. Dies sind beispielsweise für den Gebäudebereich Wärmedämmmaßnahmen sowie der Einbau von Wärmepumpen. Im Transportsektor spielen batterie-elektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge die dominierende Rolle. Ungeachtet der naturgemäß bestehenden Unsicherheit von Zukunftsprojektionen, werden diese Maßnahmen eine signifikante Rolle spielen. Sie sollten daher im Sinne von No-Regret möglichst schnell ergriffen und umgesetzt werden.

Wasserstoff: Schlüssel für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung

Belegt durch umfangreiche Energiesystemanalysen des Instituts für Techno-ökonomische Systemanalyse des Forschungszentrums Jülich wird der Einsatz von Wasserstoff aufgrund seiner vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten einen zentralen Stellenwert im Kontext einer treibhausgasneutralen Energieversorgung haben. Hervorzuheben ist auch die Nutzbarkeit von Wasserstoff als Langzeitspeicher für Energie. Hiermit können etwa mögliche Dunkelflauten überbrückt und Versorgungssicherheit garantiert werden.

Grundlegende Voraussetzung ist neben einem hinreichenden Wasserstoffaufkommen der Aufbau einer geeigneten Transport- und Verteilungsinfrastruktur. Die Umstellung von bestehenden Erdgaspipelines auf Wasserstoff ist hierbei eine geeignete und kosteneffiziente Maßnahme, die auch wesentlich schneller umsetzbar ist als der Neubau von Stromleitungen. Mit dem großen Potenzial der Salzkavernen im nördlichen Deutschland stehen heute schon Erdgasspeicher zur Verfügung, die ebenfalls zügig umgestellt werden können.

Ausgewählte relevante Studien

Wege für die Energiewende – Kosteneffiziente und klimagerechte Transformationsstrategien für das deutsche Energiesystem bis zum Jahr 2050.
Robinius, M., Markewitz, P., Lopion, P., Stolten, D. et al. (2020): Schriften des Forschungszentrums Jülich, Reihe Energie&Umwelt Band 499, Forschungszentrum Jülich
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Comparative Analysis of Infrastructures: Hydrogen Fueling and Electric Charging Vehicles.
Robinius, M., Linssen, J., Grube, Th., Stolten, D. et al. (2018): Schriften des Forschungszentrums Jülich, Reihe Energie&Umwelt Band 408
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Umstellung von Erdgaspipelines auf Wasserstoff – Eine wirtschaftliche Alternative für Deutschland?
Gillessen, B., Cerniauskas, S., Linssen, J., Grube, Th., Robinius, M., Stolten, D. (2020) Energiewirtschaftliche Tagesfragen, Heft 9, S. 123 ff.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Detlef Stolten
Institut für Energie- und Klimaforschung, Techno-ökonomische Systemanalyse (IEK-3)
Telefon: +49 2461 61-3076
E-Mail: d.stolten@fz-juelich.de

Dr. Peter Markewitz
Institut für Energie- und Klimaforschung, Techno-ökonomische Systemanalyse (IEK-3)
Telefon: +49 2461 61-6119
E-Mail: p.markewitz@fz-juelich.de

Letzte Änderung: 19.05.2022